Leitbild

Sie müssen diesen Text natürlich nicht lesen, bevor Sie zu uns kommen, machen Sie sich gerne ein eigenes Bild. Unser Leitbild kann Ihnen jedoch möglicherweise helfen, uns besser zu verstehen. Denn Verständnis ist immer auch eine gute Basis für Vertrauen.

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Unser Leitbild im Detail

Visionen und Träume können wichtige Orientierungen im Leben sein. Wir leben in Zeiten großen Wohlstandes und großer Sicherheit, wenn man unsere heutige Welt mit dem Leben der Menschen vor einem oder zwei Menschenaltern vergleicht. Andererseits gibt es wichtige Themen wie beispielsweise das Zusammenleben der verschiedenen Nationen und Völker auf dieser von Globalisierung und ökonomischen Zwängen getriebenen Welt, die Art und Weise mit der wir mit unserer Erde und dem menschlichen und nicht menschlichen Leben umgehen und die daraus entstehende drängende Frage, wie wir als Menschheit unser weiteres Bestehen und unsere Zukunft angesichts von immer noch existierenden Massenvernichtungswaffen, von Hunger, Krieg, Elend, Vertreibung und Hass sicherstellen können. Es scheint mir ein Phänomen der letzten Jahre zu sein, dass diese Themen in der Öffentlichkeit teilweise sehr verbittert und engherzig, intolerant und feindselig diskutiert werden. Hinzu kommen Bedrohungen und Umstürze, die uns als Menschheit scheinbar plötzlich und gefühlt aus heiterem Himmel getroffen haben. Dabei denke ich nicht nur an die Pandemie des Coronavirus, sondern auch beispielsweise an die Kriege in Syrien und der Ukraine, an die Not geflüchteter Menschen, den weltweiten politischen Erfolg populistischer Parteien und die damit verbundene wieder aufkommende Diskriminierung von vermeintlich Schwächeren in einem Land, das es aufgrund seiner Geschichte nun wirklich besser wissen sollte.

Ich finde es nicht immer leicht, in diesen Zeiten zu leben. Wenn mich solche Gedanken bewegen, stelle ich für mich immer wieder fest, dass es meine Visionen und Träume sind, die mir helfen können, den optimistischen Blick auf die Dinge in meiner unmittelbaren Nähe nicht zu verlieren. Schaue ich dann auf mich selbst, stelle ich fest dass ich persönlich viel Glück und Erfolg in meinem Leben hatte. Aufgrund dieses Glücks und dieses Erfolges habe ich jetzt die Möglichkeit, meine Vision von einer eigenen Kinderarztpraxis zu verwirklichen. Trotzdem benötigt diese Vision, die am Anfang noch ein „Luftschloss“ ist, ein festes Fundament, damit sie nicht in sich zusammenfällt. Sie braucht feste Wände, die Sicherheit und Halt geben, Türen und Fenster, die Bewegung ermöglichen und ein Dach, das vor Regen und Sturm schützt.

Das „Fundament“ meiner Vision einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis sollen meine Überzeugungen und Gedanken sein, mit denen ich Ihnen als Patienten, Sorgeberechtigten und Angehörigen, aber auch meinen Mitarbeitern, mir selbst und meiner Familie gegenübertrete. Ich möchte Ihnen hierzu zwei für mich sehr prägende Texte vorstellen, Zutaten, aus denen dieses „Fundament meiner Praxis gegossen“ werden soll: Die in der UN-Kinderrechtskonvention definierten Kinderrechte und das Genfer Gelöbnis der Ärzte.

Kinder haben allzeit und (fast) überall auf der Welt folgende von den Vereinten Nationen verbriefte und von (fast) allen Mitgliedsstaaten der UNO erklärte Rechte:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
3. Das Recht auf Gesundheit
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
7. Das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

In Deutschland gilt diese Konvention seit dem 05. April 1992 als nationales Gesetz. Leider wird die Einhaltung dieser Gesetze auch in Deutschland vom Gesetzgeber noch nicht flächendeckend und hinreichend sichergestellt. Denken Sie hierbei zum Beispiel an die Kinderarmut, die Chancenungleichheit in Bildung und Beruf angesichts von Geschlecht, Herkunft und sozialer Stellung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und vor allem an die kaum auszuhaltenden Situationen, in denen Kinder zu Opfern von Überforderung, Gleichgültigkeit, Habsucht oder Sadismus Erwachsener wurden und werden.

Ich werde zwar die Gesellschaft als Ganzes nicht ändern können, aber ich kann in meiner eigenen Praxis, in meinem Freundeskreis und ganz allgemein in meiner Umwelt darauf achten, dass die Kinderrechte verstanden und als wichtig erkannt werden. Vor allem jedoch kann ich alles in meiner Macht stehende unternehmen, damit Kinderrechte in meinem Umfeld nicht verletzt werden. Dort, wo ich einen Verstoß gegen diese Rechte befürchten muss oder davon ausgehen muss, dass ein solcher geschehen könnte, werde ich für einen wirksamen Schutz dieser Kinder sorgen. Hierzu gibt es allerdings nach meiner Erfahrung eigentlich immer verschiedene Wege. Nicht immer müssen diese Wege von Konfrontation und Schuldzuweisung geprägt sein, nicht immer sind engherzig, intolerant und feindselig geführte Konfrontationen notwendig, um die Rechte von Kindern zu schützen und sicherzustellen. Die besten Wege zum Verständnis der Menschen findet man im gemeinsamen Gespräch.

Keinesfalls möchte ich mich hierbei jedoch selbst zu einem Richter machen oder machen lassen, der „den Stab über jemanden bricht“. Als in Kinder- /Jugendpsychotherapie Kinder- /Jugendpsychiatrie und in Sozialpädiatrie erfahrener Arzt weiß ich schließlich sehr gut, welche Belastung Kinder mit besonderen, ungewöhnlichen und heftigen Verhaltensweisen und Gefühlen manchmal für ihre Umwelt sein können. Als Vater weiß ich, wie belastend manchmal auch schon die „ganz normalen“ Erlebnisse im Alltag mit Kindern sein können. Jahrelange Arbeit in verschiedenen Regionen, die als „soziale Brennpunkte“ gelten können hat mir auch gezeigt, dass ich meine eigenen Erfahrungen nicht auf das Leben Anderer übertragen kann, wie wichtig Toleranz ist und wie viel das Angebot einer „helfenden Hand“ manchmal für meine kleinen und größeren Patienten bewegen kann. Trotzdem werde ich mich aber auch nicht zu jemandem machen lassen, der durch „Wegschauen“ oder Schweigen eine moralische und juristische Mitschuld auf sich lädt.

Die zweite Zutat, aus der das Fundament meiner Vision von einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis entstehen soll, ist das sogenannte Genfer Gelöbnis:

Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen, die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.

  • Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
  • Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
  • Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft Geschlecht, Staatsangehörigkeit politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
  • Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
  • Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
  • Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
  • Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
  • Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
  • Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
  • Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
  • Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.

Dieses „Genfer Gelöbnis“ hat nach dem zweiten Weltkrieg jenes Gelöbnis abgelöst, von dem Sie wahrscheinlich eher schon einmal gehört haben könnten; den Hippokratischen Eid. Es war damals notwendig, ein neues ärztliches Gelöbnis zu schaffen, nachdem Ärzte, die Ärzteschaft als Ganzes und die Institutionen der ärztlichen Standesvertretung in Deutschland während der Diktatur der Nationalsozialisten unvorstellbare Verbrechen an der Menschlichkeit verursacht haben und damit -aus meiner Sicht- den von ihnen geschworenen hippokratischen Eid für immer besudelt hatten. Ich finde, wenn man das Genfer Gelöbnis mit dem hippokratischen Eid vergleicht, ist die „neue Form“ dieses Schwurs aber auch für jeden zu verstehen und sehr gut gelungen.

Leider wird die gute Tradition, nur Jene zu einer ärztlichen Tätigkeit zuzulassen, die bereit sind ein feierliches und verbindliches Gelöbnis abzulegen nicht mehr gepflegt. Daher war es mir besonders wichtig, mich den Idealen dieses Schwurs zu verpflichten, indem ich es zu einem Teil meines Leitbildes mache.

Diese beiden Texte und mein Versprechen, mich mit aller Kraft entsprechend den hier zum Ausdruck kommenden Grundgedanken zu verhalten, sind die „Zutaten“ für jenes Material, aus dem das Fundament meiner Kinder- und Jugendarztpraxis besteht: Ihr/Euer Vertrauen zu mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vertrauen ist die Grundlage eines jeden Einverständnisses und ganz sicher einer jeden guten medizinischen Behandlung. Vertrauen funktioniert allerdings nicht ohne Kenntnis des jeweils anderen und seiner Gedanken. Auch dies ist ein Grund dafür, warum ich dieses Leitbild an den Anfang meiner Arbeit in Übach-Palenberg stelle.

Nachdem dieses Fundament hoffentlich gegossen sein wird, benötigt meine Vision einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis nun tragende Wände. Als diese Wände betrachte ich die gesetzlichen Regelungen, die für Ärzte und nichtärztliche Mitarbeiter in einer Praxis gelten. Diese Regelungen kann ich an dieser Stelle leider nicht ausführlich erörtern, da es sehr viele dieser Regelungen gibt. Die Musterberufsordnung für Ärzte, das Strafgesetzbuch, die Gesetzgebung zum Schutz von Kindern, das Bürgerliche Gesetzbuch, die Sozialgesetze und die Gesetze zum Datenschutz sind nur einige dieser Regelungen. Auch die gesetzlichen Vorgaben für das wirtschaftliche Funktionieren einer Arztpraxis, die Gebührenordnungen und Leistungskataloge, die Klassifikationssysteme für Diagnosen und die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften gehören dazu.

Das alleinige Befolgen von Gesetzen genügt jedoch nicht, um eine gute Praxis zu führen. Es braucht, auch im Kleinen, „Regeln der Kunst“. In den letzten Jahren hat sich auch in der Ärzteschaft mehr und mehr der Gedanke durchgesetzt, Behandlungen durch Leitlinien und Vorgehensempfehlungen zu vereinheitlichen. In regelmäßigen Abständen geben medizinische Fachgesellschaften, Zusammenschlüsse führender Experten zu einem bestimmten Thema, diese Leitlinien heraus, nachdem sie mühsam und in vielen Diskussionen von diesen entwickelt wurden. Die Medizin hat sich – auch hierdurch – in den letzten Jahren meiner Meinung nach verbessert. Viele unnötige oder sogar schädliche Empfehlungen hat man dadurch verlassen können, beispielsweise die Empfehlung, Babys auf dem Bauch schlafen zu lassen, die noch in den achtziger Jahren von Kinderärzten gegeben wurde.

Mir ist es daher wichtig, selber immer über den neuesten Stand der Medizin informiert zu sein. Ich finde es wichtig, auf Basis solcher Leitlinien und anderer Handlungsempfehlungen für meine Praxis „kleine“, verbindliche Leitfäden zu entwickeln, an denen sich einerseits die medizinische Behandlung orientiert, die andererseits aber auch die Organisation meiner Praxis strukturieren sollen. Aus den „großen“ Leitlinien muss hierzu alles entfernt werden, was für die Situationen, denen wir in der Praxis gegenüberstehen werden, nicht bedeutsam ist. Gleichzeitig muss die Organisation der Praxis so strukturiert sein, dass empfohlene Vorgehensweisen umgesetzt werden können. Das Erstellen und Verbessern dieser Leitfäden, unter einbeziehen bzw. informieren der Mitarbeiter soweit dies im Einzelfall möglich ist, ist ein sehr arbeitsintensiver und langwieriger Prozess, an dessen Ende aber immer stabilere und verlässlichere Strukturen stehen werden, die den Praxisalltag für Patienten, Mitarbeiter und mich selbst verbessern. Nicht alle medizinischen Einrichtungen wählen ein solches Vorgehen, ich halte es für wichtig, um mit der rasanten Entwicklung der Medizin Schritt halten zu können.
Regeln vermitteln Sicherheit – sie können vor Fehlern schützen, Orientierung ermöglichen und Unordnung sortieren, aber sie können auch einengen oder sogar bewegungsunfähig machen. Ein gutes Haus braucht nicht nur Wände sondern auch Fenster und Türen, die Bewegung ermöglichen und Luft hereinlassen. Eine gute Arztpraxis braucht nicht nur Regeln sondern auch Mut -zum offenen Wort, zur beherzten Tat- und Flexibilität. Wir brauchen nicht nur selber Mut, wir brauchen auch Ihren Mut. Gerade kleine Kinder wissen natürlich noch nicht was langfristig gut und richtig für sie ist. Mut brauchen Sie dann manchmal, wenn Ihr Kind weint oder sich wehrt, weil es nicht zu mir kommen möchte oder eine Untersuchung fürchtet. Mut brauchen Sie und Ihr Kind, wenn Sie ein Problem ansprechen möchten, was Ihnen oder Ihrem Kind unangenehm sein könnte und über das man lieber nicht sprechen möchte. Mut brauchen Sie, Ihr Kind und das ganze Praxisteam, wenn alles gute Zureden und alle „Tricks“ des Kinderarztes nicht helfen Ihr Kind zur Mitarbeit zu motivieren und wir vielleicht dann auch gegen den Willen Ihres Kindes eine Untersuchung machen müssen, weil sie einfach medizinisch notwendig ist und gemacht werden muss.

Weil mir die Kinderrechte so sehr wichtig sind, werde ich das nach bestem Wissen und Gewissen nur machen, wenn es letztendlich langfristig dem Wohl Ihres Kindes dient, es keine andere Möglichkeit gibt und vor allem: Wenn Sie mutig „mit im Boot“ und einverstanden sind. Manchmal bedeutet das einen „kleinen Pieks“ und große Tränen. Es wird in meiner Praxis nichts getan, was nicht dem Wohl des Kindes dient, auch nicht, wenn Sie es wünschen. Wir riskieren weder Pieks noch Tränen für etwas, was medizinisch nicht sinnvoll ist. Meine „Fenster“ und meine „Türen“ sind auch meine Fähigkeit, selber zu denken, Fragen zu stellen, Flexibel auf Forderungen und Vorstellungen anderer reagieren zu können und mich doch an dem zu orientieren, was „Stand der Kunst“ ist. Dafür werde auch ich manchmal Mut brauchen. Ich möchte Sie einladen, mit mir stets über Möglichkeiten und Entscheidungen im Gespräch zu bleiben, Fragen zu stellen und diese gemeinsam zu beantworten, wann immer es dafür den Raum und die Möglichkeit gibt. Zu „Fenster und Türen“ gehört aber noch viel mehr als nur das. Auch Offenheit, Freundlichkeit, Humor und gegenseitiges Verständnis sind notwendig, um Stillstand und Unbeweglichkeit zu verhindern.

Ein gutes Dach benötigt meine Vision von einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis auch. Dieses Dach schützt Sie, ihr Kind, meine Mitarbeiterinnen, deren Familien, mich und meine Familie davor, dass die Praxis wirtschaftlich „im Regen steht“ und buchstäblich „baden geht“, also davor, dass Sie und Ihr Kind sich einen neuen Kinderarzt suchen müssen und meine Mitarbeiterinnen und ich den Arbeitsplatz verlieren. Obwohl das Fundament dieses „Hauses“ nicht aus dem Gedanken bestehen mag, wirtschaftlichen Gewinn zu machen, muss eine Praxis letztlich doch ein wenig geführt werden wie jeder andere Betrieb auch. Vielleicht finden Sie diesen Gedanken befremdlich; auch, weil in der Öffentlichkeit immer noch die Vorstellung verbreitet wird, ein Arzt müsse sich über derlei Dinge keine Gedanken machen. Ich möchte Sie jedoch bitten, diese allzu unrealistische Sichtweise mit gesundem Menschenverstand zu hinterfragen.

In allen Bereichen, in denen letztlich der Staat eine Finanzierung sicherstellt, wird das Geld immer knapper. Beispiele hierfür finden sich viele: Vielleicht fällt es Ihnen an der Schule Ihres Kindes auf, an der Klassengröße, dem Zustand des Gebäudes oder an der Häufigkeit von Vertretungsunterricht. Vielleicht wird es Ihnen bewusst, wenn Sie hören, dass Theater oder Museen Mitarbeiter entlassen oder den Betrieb einstellen müssen, weil sie nicht mehr wirtschaftlich sind, oder eben, wenn Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen aus demselben Grund schließen müssen. Diese Entwicklung macht auch vor den Kinderarztpraxen nicht halt. Vergleicht man die europäischen Staaten untereinander, bemerkt man rasch, dass in Deutschland relativ viel für die Gesundheit unserer Kinder getan wird. In anderen Ländern gibt es die Möglichkeit, einen Kinderarzt in seiner Praxis in Anspruch zu nehmen, nicht. Dort werden Kinder entweder in Krankenhäusern behandelt oder sie können Ärzten vorgestellt werden, die keine staatlich geprüfte Ausbildung in der Behandlung von Kindern absolvieren mussten. Leider können wir angesichts des zunehmenden Spardiktates der öffentlichen Hand nicht sicher sein, wie lange es diese Besonderheit noch geben wird. Fest steht jedoch, dass die Gebührenordnungen und Leistungskataloge der Krankenkassen bereits jetzt wenig finanziellen Spielraum lassen.

Als niedergelassener Arzt sollte ich also auch ein guter Manager sein; ich habe Gebührenordnungen einzuhalten und muss diese klug und sinnvoll umsetzten. Ich sollte Investitionen tätigen und Personal führen, damit moderne Geräte und gute und zufriedene Mitarbeiterinnen die medizinische Behandlung verbessern. Im Sozialgesetz steht jedoch, dass die Leistungen eines Arztes „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen“. Leistungen, die dem nicht entsprechen, „…können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (§12, SGB V). In diesem Zwiespalt – möglichst moderne Medizin bereitstellen zu wollen, und nur anbieten zu können was „ausreichend und im Rahmen des Notwendigen“ liegt, muss ich arbeiten.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verändern seit einigen Jahren ihre Leistungsspektren, um sich voneinander zu unterscheiden. So werben sie z.B. mit sogenannten „Selektivverträgen“ um Versicherte. Besonders in Bezug auf sogenannte „Präventionsleistungen“ also Maßnahmen, die nicht zur Therapie einer bestimmten Erkrankung dienen, sondern Problemen vorbeugen oder diese früh erkennen sollen, können Versicherte mancher Krankenkassen nun Leistungen erhalten, die vorher nicht erstattet wurden. Die meisten Krankenkassen bieten mittlerweile zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9, J1) nun mit den U10-, U11- und J2- Untersuchungen zusätzliche Präventionsleisungen an. Manche Krankenkassen möchten ihren Versicherten den Komfort bieten, ein Sehscreening nicht mehr unbedingt beim Augenarzt machen lassen zu müssen, so dass Kinderärzte, die mit bestimmten Geräten zum Sehscreening ausgerüstet sind, diese Leistung abrechnen können. In diesem Rahmen kann ich mein Leistungsspektrum für gesetzlich Krankenversicherte schrittweise erweitern. Wenn Sie an diesen zusätzlichen kostenlosen Leistungen Ihrer Krankenkasse interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an, ebenfalls, wenn Sie bereits bei Fr. Dr. Janiak-Baluch an Selektivverträgen teilgenommen haben und weiterhin daran interessiert sind. Ich möchte auch Versicherten, die diese Leistung wünschen, obwohl ihre Kasse sie nicht erstattet, diese Untersuchungen ermöglichen. Allerdings muss ich diese dann, wie bei Privatversicherten, als individuelle Gesundheitsleistung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, direkt in Rechnung stellen.

Ähnliches gilt in noch höherem Maße auch für die privaten Krankenkassen, die manche zusätzliche Leistungen bezahlen und andere nicht. In der Regel unproblematisch ist die Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen und der empfohlenen „Regel“-Impfungen und natürlich auch die medizinisch gebotenen Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten. Was Leistungen außerhalb dieses Kataloges angeht, sollten Sie die Kostenerstattung stets im Vorfeld mit Ihrer Versicherung abklären. Dasselbe gilt für Ihren besonderen Versicherungsvertrag, sofern darin Sonderklauseln (abrechenbare Gebührensätze, Selbstkostenanteil etc.) vereinbart sind. Ich bin, was meine Honorarforderungen angeht, an die Gebührenordnungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gebunden und kann natürlich nicht unterschiedliche Honorarforderungen aufgrund derselben Leistungen stellen, sofern diese sich nicht in Aufwand und Komplexität deutlich voneinander unterscheiden. Sollten Sie einen Vertrag nach Basistarif der Privatkrankenversicherung (PKV) haben, müssen Sie dies unbedingt im Vorfeld des Termins mit uns klären. Bitte beachten Sie auch die Unterschiede, die sich zwischen der Beihilfeversicherung für Beamte und der privaten Krankenversicherung in der Gebührenordnung ergeben. Auch hier gilt, Sie sollten die Kostenerstattung im Vorfeld einer besonderen, von Ihnen gewünschten Maßnahme mit Ihrer Versicherung klären. Ein nachträglicher Nachlass auf eine von mir gestellte Rechnung ist nicht möglich, dies wäre gegenüber meinem Team, meinen Kollegen und gegenüber anderen Patienten ungerecht.

Es ist nicht Teil meiner Aufgabe als Arzt, den Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse oder die Details Ihres Versichertenvertrages zu kennen, sofern Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Bitte klären Sie im Vorfeld von Untersuchungen und Maßnahmen, die auf Ihren Wunsch oder als besondere Leistung erbracht werden, ohne dass es um eine gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge eine empfohlene Regelimpfung oder die medizinisch notwendige Behandlung einer Krankheit handelt, ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Kosten erstattet.

Die Vertragspflicht des gesetzlich Krankenversicherten besteht darin, frühzeitig für einen wirksamen Versicherungsschutz zu sorgen (Neugeborene) und bei jedem Arztbesuch die Krankenversichertenkarte mitzubringen. Für Jugendliche über 12 Jahren und bei besonderen Medikamenten fallen in der Regel zudem in der Apotheke Rezeptgebühren an. Als Arzt und Patient gehen wir ein Vertrauensverhältnis ein. Als Dienstleister und Kunde gehen wir einen Vertrag ein. Diesen zweiten Punkt würde ich zwar am liebsten so nicht sehen müssen, leider werde ich jedoch von den äußeren Umständen, die ich umrissen habe, dazu gezwungen. Ich muss dafür Sorge tragen dass ich den Praxisbetrieb fortlaufend aufrecht erhalten kann. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, bei Leistungserbringung, d.h. bei Vorstellung in der Sprechstunde, einen Versicherungsnachweis vorzulegen, muss ich Ihnen diese Leistung ebenfalls, wie bei einem privat Krankenversicherten, persönlich in Rechnung stellen. Durch die Vorlage der Versicherungskarte innerhalb einer bestimmten Frist kann jedoch ggf. die Fälligkeit dieser Rechnung umgangen werden.

Jeder Patient meiner Praxis, unabhängig vom Verdienst und Versicherungsstatus, wird eine Behandlung erhalten, die ausreicht und geeignet ist, ihn schnellstmöglich gesund werden zu lassen oder bestmöglich vor einer drohenden Krankheit zu schützen. Dass dies nicht nur deswegen geschieht, weil es im Gesetz steht, sondern auch weil es mir ein tiefes inneres Anliegen ist, habe ich bereits als „Fundament“ meiner Kinder- und Jugendarztpraxis näher erläutert.

Einige medizinische Leistungen sind sinnvoll, obwohl sie vielleicht nicht unbedingt dringend notwendig sind. Andere Leistungen werden vielleicht von Ihnen oder ihrem Kind gewünscht, obwohl sie nicht dazu dienen, gesund zu werden oder vor drohender Krankheit zu schützen. Wiederum andere Behandlungen sind sinnvoll und eigentlich notwendig, erfüllen aber bestimmte formale und organisatorische Bestimmungen der Versicherungen nicht. Diese Behandlungen können zwar nicht immer von der Krankenkasse erstattet werden, aber als Selbstzahler-Leistungen kann ich Ihnen diese jedoch trotzdem anbieten. Ich möchte diese Leistungen auch anbieten, weil sie mir teilweise ermöglichen „am Puls der Zeit“ zu bleiben, obwohl das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen dieses zum Teil erheblich erschwert. Solche „Individuellen Gesundheits-Leistungen“ („IgEL“) kennen Sie bereits von anderen Fachärzten, z.B. Gynäkologen oder Hausärzten. Auch ich als Kinderarzt werde, weil ich nicht nur ein guter Arzt sondern auch ein guter Chef für meine Mitarbeiterinnen sein möchte, solche Leistungen in Zukunft anbieten. Das bedeutet nicht, dass dadurch die Behandlung Ihres Kindes auch nur im Entferntesten schlechter wird, wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen möchten.