Bescheinigungen

Das Ausstellen von Bescheinigungen ist nach Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen keine medizinisch notwendige Leistung und wird Ihnen daher als IGeL in Rechnung gestellt. Eine Bescheinigung ist eine Erklärung über bereits festgestellte Umstände, z.B. bereits gestellte Diagnosen oder Umstände, z.B.: „Patient X war zu einer bestimmten Zeit in der Praxis“. „Bei Pat. Y wurden folgende Diagnosen gestellt: …“

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)