Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Unser Angebot:

„Unser Service, Ihre Rechnung“ Wünschen Sie Tests oder Therapien, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt? Bestimmte Leistungen unsererseits können wir Ihnen dann auch persönlich in Rechnung stellen. Das geschieht jedoch niemals ohne Ihr ausdrückliches, schriftliches Einverständnis. IGel verbessert nie den Standard oder die Qualität der Behandlung, kann jedoch manchmal bequemer und/oder schneller sein oder Ihren persönlichen Wünschen mehr entsprechen. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.

Wie gut kann Ihr Kind sehen? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen haben das Recht auf eine Untersuchung des Auges zu den Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchung beinhaltet die Spiegelung des Auges. Diese Untersuchung ist sehr zuverlässig und bewährt. Es gibt sie schon seit über hundert Jahren. Dennoch hat diese Untersuchung auch Schwächen: Sie ist stark von der Ruhe und Kooperation des Kindes abhängig, sie kann nicht alle möglicherweise wichtigen Fragen beantworten und sie kann das Kind stressen. Wirklich dringende Fragen – z.B. nach einer Trübung der Linse oder der Hornhaut, einer Struktur im Auge „die da nicht hingehört“ oder nach einem manifesten höhergradigen Schielen beantwortet diese Untersuchung zuverlässig. Stärkere Fehlsichtigkeiten (Kurz- und Weitsichtigkeiten) kann die Untersuchung jedoch nur begrenzt erkennen. Natürlich werden Sie bei Auffälligkeiten der Augenspiegelung von uns an den Augenarzt zur weiteren Untersuchung überwiesen. Eine gute Diagnostik für die Augen Ihres Kindes soll schließlich in Deutschland nichts kosten. Vielleicht möchten Sie aber auch eine weitere Screeningmaßnahme in unserer Praxis durchführen? Das kann möglicherweise sinnvoll sein, es kann Ihnen vielleicht den Weg zum Augenarzt ersparen, die Untersuchung ist deutlich kürzer und weniger strapaziös als die erneute Augenspiegelung und sie bekommen sofort ein Ergebnis. Derzeit stehen uns die technischen Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung. Bald werden wir dieses Screening aber auch in unserer Praxis anbieten können.

Für manche Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Sehscreening kostenlos, wenn Sie an sogenannten „Selektivverträgen“ teilnehmen. Sprechen Sie uns an.

Wünschen Sie eine Vorsorgeuntersuchung, die im gesetzlichen Katalog nicht vorgeschrieben ist? Ihr Kind ist ansonsten gesund und zeigt keine Auffälligkeiten. Sie möchten dennoch sicher gehen, dass alles okay ist? Das kann unter Umständen sinnvoll sein. Die U9 findet mit 5-6 Jahren statt, die nächste gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung, als J1, mit 12-14 Jahren. Dazwischen liegt viel Zeit.
Dann gibt es ggf. die Möglichkeit, diese Vorsorgeuntersuchung über Selektivverträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Sprechen Sie uns an.
Falls diese Möglichkeit für Sie nicht besteht, bieten wir Ihnen gerne zusätzliche Vorsorgetermine an, z.B. mit 9 Monaten (gem. schweizer Vorsorgemodell), 18 Monaten (gem. schweizer Vorsorgemodell), 7-8 Jahren (U10), 9-10 Jahren (U11) oder 16-17 Jahren (J2).

Wünschen Sie eine Ultraschalluntersuchung Ihres Neugeborenen, obwohl es keine Krankheitszeichen zeigt? Das kann unter Umständen sinnvoll sein.

Ultraschall der Nieren als Check-up: Angeborene Auffälligkeiten der Nieren gehören zu den häufigsten Organfehlbildungen im Neugeborenen- und Säuglingsalter und häufig ist es gut, vorher darüber Bescheid zu wissen. Beispielsweise würden Kinder mit einer solchen Veränderung anders behandelt, wenn sie Fieber entwickeln. Häufig haben diese Kinder keine Symptome, oft verschwinden die Nierenveränderungen auch mit der Zeit wieder. Zur Ehrlichkeit gehört auch: Nur bei wenigen Kindern, die einen unauffälligen „Organultraschall“ in der Schwangerschaft hatten, fallen nach der Geburt Nierenfehlbildungen auf.

Ultraschall des Gehirnes durch die Fontanelle als Check-up: Die Sonographie des Gehirnes durch die Fontanelle ist eine Besonderheit bei Säuglingen und Kleinkindern. Sie ist ein schonendes und einfaches Verfahren, das Bilder des Gehirns liefern kann. Qualitativ ähnlich gute Ergebnisse erzielt nur die Kernspintomographie, die bis zum Schulkindalter in der Regel mit einem Krankenhausaufenthalt und einer Sedierung verbunden ist. Ist die Fontanelle des Kindes einmal verknöchert (meist im Alter von 2 Jahren), kann das Gehirn nicht mehr mittels Ultraschall untersucht werden. Die Untersuchungsergebnisse sind umso besser, je kleiner die Kinder sind. Sollte Ihr Kind Entwicklungsauffälligkeiten oder neurologische Auffälligkeiten zeigen, wird die Ultraschalluntersuchung des Gehirns selbstverständlich durch die Krankenkasse bezahlt. Allerdings ist die Entwicklung der Kinder umso schwieriger zu beurteilen, je jünger sie sind, kleinere Entwicklungsauffälligkeiten werden manchmal auch erst im Verlauf mehrerer Vorsorgen erkannt. Es kann also Sinn machen, eine Ultraschalluntersuchung des Gehirns beim Säugling durchzuführen.

Die Blutuntersuchung ist manchmal wichtig, um die Informationen, die der Arzt aus seiner körperlichen Untersuchung gewinnt, zu ergänzen. Wenige Milliliter Blut genügen, um eine Vielzahl von Informationen zu erhalten. Von einfachen aber sehr bedeutsamen Werten bis hin zu aufwändigen und manchmal sinnlosen Spezialuntersuchungen. Manche Werte erleben dabei einen regelrechten „Hype“, der über die Medien, gelegentlich auch durch die Fachpresse, rasant verbreitet wird und nicht immer gerechtfertigt ist. Denn: Eine medizinisch sinnvolle Diagnostik basiert darauf, dass der Arzt eine Auffälligkeit beim Patienten beobachtet hat, die Fragen aufwirft. Anders ausgedrückt: Der Arzt nutzt in der Regel die Blutuntersuchung zur Ergänzung seiner körperlichen Untersuchung, er stellt eine konkrete Frage „an das Blut“ wie: Warum ist dieses Kind blass? Stellt er die richtige Frage, bekommt er eine stimmige Antwort. Die Frage: „Dem Kind geht es gut, oder?“ kann die Blutuntersuchung nicht beantworten. Ein anderes Problem ist, dass diese Art der „Lifestyle-Medizin“, bei der keine Krankheit geheilt oder abgewendet wird, sondern nur eine Situation „optimiert“ werden soll, nicht den Kriterien „notwendig, zweckmäßig etc.“ der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Beispiele hierfür sind die Bestimmung des Vitamin-D-Spiegels mit der Begründung einer allgemeinen Unterversorgung oder des Vitamin-B12-Spiegels bei veganer Ernährung. Dennoch können solche Untersuchungen sinnvoll sein. Im Falle des Vitamin-B12-Mangels bei vegan ernährten, gesunden Kindern kann so dem Auftreten von Symptomen dieser Krankheit zuvor gekommen werden.

Die Kosten der für die labormedizinische Bestimmung des Parameters richten sich nach der Art des gewünschten Blutwertes und sind in der Regel mit dem Labor selbst abzurechnen.

Hierbei geht es hingegen um medizinisch sinnvolle Laboruntersuchungen, insbesondere um die sehr häufig zu bestimmenden „Entzündungswerte“ und, in absehbarer Zeit, um das das „große Blutbild“. Ein wichtiger Entzündungswert bei der Unterscheidung ob Bakterien eine Rolle bei einer Infektion spielen oder doch Viren verantwortlich sind – ob ein Antibiotikum Sinn macht oder nur schadet – ist der Entzündungswert CRP. Dieser Wert kann durch die recht schonende sog. kapilläre Abnahme von einigen Tropfen Blut (wie beim Zuckertest) in der Praxis bestimmt werden. Die Krankenkasse sieht für diesen Test eigentlich die Blutentnahme aus der Vene des Kindes und das Versenden des Blutes in das Gemeinschaftslabor vor. Die Blutwerte liegen bei diesem Vorgehen in der Regel jedoch frühestens am Abend desselben Tages, meistens jedoch auch erst am nächsten Tag vor. Dieses Vorgehen sollte auch immer dann gewählt werden, wenn eine sofortige Entscheidung nicht medizinisch indiziert ist (es nicht z.B. um eine sofortige Krankenhauseinweisung geht o.ä.). Natürlich kann ein Bestimmen des CRP direkt in der Praxis sinnvoll sein, z.B. weil dem Kind eine strapaziöse Blutentnahme aus der Vene erspart bleibt oder man sofort das Ergebnis wissen möchte. In diesem Fall müssen wir Ihnen die Direktbestimmung jedoch direkt in Rechnung stellen.

In Zukunft wird die Bestimmung der Entzündungswerte vor Ort in der Praxis durch technische Neuanschaffungen noch genauer und umfangreicher. Dann werden wir wahrscheinlich auch in der Lage sein, ein großes Blutbild aus einigen wenigen Tropfen Blut zu bestimmen und Ihnen und Ihrem Kind in noch mehr Fällen die strapaziöse Blutabnahme aus der Vene zu ersparen und längere Wartezeiten unnötig zu machen. Sprechen Sie uns gerne an.

In unserer Praxis bieten wir verschiedene Möglichkeiten einer Unterstützung bei seelischen Problemen und schwierigen Lebenssituationen an, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. In absehbarer Zeit werden hierzu auch psychotherapeutische Leistungen zählen, d.h. zeitlich längere Gesprächsmöglichkeiten und gegebenenfalls, im begründeten Einzelfall, auch regelmäßige Termine.

Derzeit sind sehr ausführliche Gesprächstermine, z.B. zur Erhebung eines psychotherapeutischen Erstbefundes mit psychopathologischem und neurologischem Befund und anschließender Beratung in unserer Praxis nur als IGel möglich. Natürlich besteht die Möglichkeit, diese Leistung in einem SPZ, bei einem Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychotherapeuten als Kassenleistung ohne persönliche Kosten vornehmen zu lassen.

Maßnahmen wie Impfungen und Beratungen, die zur Vorbereitung einer Urlaubsreise in Anspruch genommen werden, können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Für reisemedizinische Beratungen, Untersuchungen und Impfungen veranschlagen wir Gebühren nach den Ziffern 3 (2,29-facher) Satz, 7 (2,14-facher Satz) und 375 (2,14-facher Satz). Die Gebührenhöhe richtet sich dabei auch nach der Anzahl der notwendigen Termine und Impfungen. Wir stellen gerne ein Privatrezept für den jeweiligen Impfstoff aus, den Sie dann in der Apotheke Ihres Vertrauens erwerben und der von uns dann verabreicht wird.

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt alle von der Ständigen Impfkommission (StIko) des Robert-Koch Institutes empfohlenen Impfungen.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html

sowie die meisten Reise- und Indikationsimpfungen im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit im In- und Ausland.

Sollten Sie der Meinung sein, dass eine Impfung außerhalb der StIko-Empfehlungen in Ihrem Fall sinnvoll wäre, sprechen Sie uns bitte an. Klären Sie aber unbedingt mit Ihrer Krankenkasse auch die Kostenübernahme. Hierzu ein Link zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen:

https://www.g-ba.de/richtlinien/60/

Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten der Impfung nicht übernehmen, kann diese dennoch sinnvoll sein. In diesem Fall bieten wir Ihnen diese Leistung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an. Die Kosten des Impfstoffes sind in dieser Gebühr nicht enthalten. Wir stellen gerne ein Privatrezept für den jeweiligen Impfstoff aus, den Sie dann in der Apotheke Ihres Vertrauens erwerben und der von uns dann verabreicht wird.

Diese Impfung ist empfehlenswert, obwohl sie von der StIko (noch) nicht empfohlen wurde. Bitte sprechen Sie uns an. Bitte klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse.