Selbstzahler-Leistungen

Niemandem wird eine notwendige Maßnahme verweigert

„Beim Arzt ist vieles umsonst“, aber nicht alles. Die gesetzlichen Krankenversicherungen legen genau fest, was welcher Arzt, wann und wie oft den Krankenkassen in Rechnung stellen darf. Die gute Nachricht ist: Das umfasst im Grunde alle medizinischen Maßnahmen, die „angemessen, wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig sind. Hiermit ist nicht gemeint, dass die Krankenkasse „teure Behandlungen“ nicht bezahlt, im Gegenteil: Niemandem wird in Deutschland eine notwendige Maßnahme verweigert.

Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt

Aber was bedeutet „notwendig“? Bei „notwendig, um gesund zu bleiben“ oder „notwendig, um gesund zu werden“ gibt es keine Missverständnisse, diese Maßnahmen bezahlt die Krankenkasse. „notwendig, um Zeit zu sparen…“, „notwendig, um etwas auszuschließen, für das es keine klinischen Hinweise gibt…“, „notwendig, um besser zu verstehen…“, „notwendig, um zu beweisen…“, „notwendig, um nicht in der Gegend herumfahren zu müssen…“ – dafür erstattet die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Kosten nicht.

Wir sind transparent und fair

Die Höhe des Honorars legt die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) fest. Hierbei werden einzelne Leistungsziffern mit einem Faktor, dem Gebührensatz, multipliziert. Dieser Satz liegt in der Regel, je nach Aufwand, zwischen 1 und 3,5. Der „Standardsatz“, der sogenannte Regelsatz liegt bei 2,3.

Wir sind transparent und fair: Unsere Gebührenstruktur ist an dieser Stelle für alle einsehbar. Individuelle Gesundheitsleistungen werden Ihnen keinesfalls „stillschweigend aufgebürdet“. Neben den Informationen auf dieser Website erfolgt immer auch ein persönliches Gespräch mit Ihnen, bei dem Sie unvoreingenommen beraten werden. Zudem schließen wir mit Ihnen vor der Leistungserbringung einen Vertrag über die jeweilige Leistung ab.

Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund

Es ist nicht unser Ziel, Gesundheitsleistungen zu „verkaufen“, aber wir möchten all jenen, die sich für diese Leistungen interessieren auch die Möglichkeit geben, diese zu nutzen. Wir haben hierdurch die Möglichkeit „am Puls der Zeit“ zu bleiben, und, bei gegebener medizinischer Notwendigkeit, manche dieser Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.“

Für uns steht vor allem das Wohl Ihres Kindes im Vordergrund, die betriebswirtschaftlichen Aspekte stehen für uns als Praxis nicht im Vordergrund. Für die Rechnungsstellung und die Zahlungsmodalitäten haben wir daher eine externe Abrechnungsstelle, die PVS (Privatärztliche Verrechnungsstelle), beauftragt. Die PVS ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Unklarheiten in Bezug auf die Rechnungen für Privatpatienten, IGeL, Selbstzahler-Leistungen und Ausfallhonorare geht. Bitte teilen Sie aber auch uns vorab mit, wenn Sie bezüglich der Rechnung bestimmte Fragen oder Wünsche haben.

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