Leitbild
Sie müssen diesen Text natürlich nicht lesen, bevor Sie zu uns kommen, machen Sie sich gerne ein eigenes Bild. Unser Leitbild kann Ihnen jedoch möglicherweise helfen, uns besser zu verstehen. Denn Verständnis ist immer auch eine gute Basis für Vertrauen.
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Unser Leitbild im Detail
Ich finde es nicht immer leicht, in diesen Zeiten zu leben. Wenn mich solche Gedanken bewegen, stelle ich für mich immer wieder fest, dass es meine Visionen und Träume sind, die mir helfen können, den optimistischen Blick auf die Dinge in meiner unmittelbaren Nähe nicht zu verlieren. Schaue ich dann auf mich selbst, stelle ich fest dass ich persönlich viel Glück und Erfolg in meinem Leben hatte. Aufgrund dieses Glücks und dieses Erfolges habe ich jetzt die Möglichkeit, meine Vision von einer eigenen Kinderarztpraxis zu verwirklichen. Trotzdem benötigt diese Vision, die am Anfang noch ein „Luftschloss“ ist, ein festes Fundament, damit sie nicht in sich zusammenfällt. Sie braucht feste Wände, die Sicherheit und Halt geben, Türen und Fenster, die Bewegung ermöglichen und ein Dach, das vor Regen und Sturm schützt.
Das „Fundament“ meiner Vision einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis sollen meine Überzeugungen und Gedanken sein, mit denen ich Ihnen als Patienten, Sorgeberechtigten und Angehörigen, aber auch meinen Mitarbeitern, mir selbst und meiner Familie gegenübertrete. Ich möchte Ihnen hierzu zwei für mich sehr prägende Texte vorstellen, Zutaten, aus denen dieses „Fundament meiner Praxis gegossen“ werden soll: Die in der UN-Kinderrechtskonvention definierten Kinderrechte und das Genfer Gelöbnis der Ärzte.
Kinder haben allzeit und (fast) überall auf der Welt folgende von den Vereinten Nationen verbriefte und von (fast) allen Mitgliedsstaaten der UNO erklärte Rechte:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
3. Das Recht auf Gesundheit
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
7. Das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung
Ich werde zwar die Gesellschaft als Ganzes nicht ändern können, aber ich kann in meiner eigenen Praxis, in meinem Freundeskreis und ganz allgemein in meiner Umwelt darauf achten, dass die Kinderrechte verstanden und als wichtig erkannt werden. Vor allem jedoch kann ich alles in meiner Macht stehende unternehmen, damit Kinderrechte in meinem Umfeld nicht verletzt werden. Dort, wo ich einen Verstoß gegen diese Rechte befürchten muss oder davon ausgehen muss, dass ein solcher geschehen könnte, werde ich für einen wirksamen Schutz dieser Kinder sorgen. Hierzu gibt es allerdings nach meiner Erfahrung eigentlich immer verschiedene Wege. Nicht immer müssen diese Wege von Konfrontation und Schuldzuweisung geprägt sein, nicht immer sind engherzig, intolerant und feindselig geführte Konfrontationen notwendig, um die Rechte von Kindern zu schützen und sicherzustellen. Die besten Wege zum Verständnis der Menschen findet man im gemeinsamen Gespräch.
Keinesfalls möchte ich mich hierbei jedoch selbst zu einem Richter machen oder machen lassen, der „den Stab über jemanden bricht“. Als in Kinder- /Jugendpsychotherapie Kinder- /Jugendpsychiatrie und in Sozialpädiatrie erfahrener Arzt weiß ich schließlich sehr gut, welche Belastung Kinder mit besonderen, ungewöhnlichen und heftigen Verhaltensweisen und Gefühlen manchmal für ihre Umwelt sein können. Als Vater weiß ich, wie belastend manchmal auch schon die „ganz normalen“ Erlebnisse im Alltag mit Kindern sein können. Jahrelange Arbeit in verschiedenen Regionen, die als „soziale Brennpunkte“ gelten können hat mir auch gezeigt, dass ich meine eigenen Erfahrungen nicht auf das Leben Anderer übertragen kann, wie wichtig Toleranz ist und wie viel das Angebot einer „helfenden Hand“ manchmal für meine kleinen und größeren Patienten bewegen kann. Trotzdem werde ich mich aber auch nicht zu jemandem machen lassen, der durch „Wegschauen“ oder Schweigen eine moralische und juristische Mitschuld auf sich lädt.
Die zweite Zutat, aus der das Fundament meiner Vision von einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis entstehen soll, ist das sogenannte Genfer Gelöbnis:
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen, die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.
- Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.
- Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
- Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft Geschlecht, Staatsangehörigkeit politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten.
- Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
- Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
- Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
- Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
- Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
- Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
- Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
- Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
Dieses „Genfer Gelöbnis“ hat nach dem zweiten Weltkrieg jenes Gelöbnis abgelöst, von dem Sie wahrscheinlich eher schon einmal gehört haben könnten; den Hippokratischen Eid. Es war damals notwendig, ein neues ärztliches Gelöbnis zu schaffen, nachdem Ärzte, die Ärzteschaft als Ganzes und die Institutionen der ärztlichen Standesvertretung in Deutschland während der Diktatur der Nationalsozialisten unvorstellbare Verbrechen an der Menschlichkeit verursacht haben und damit -aus meiner Sicht- den von ihnen geschworenen hippokratischen Eid für immer besudelt hatten. Ich finde, wenn man das Genfer Gelöbnis mit dem hippokratischen Eid vergleicht, ist die „neue Form“ dieses Schwurs aber auch für jeden zu verstehen und sehr gut gelungen.
Leider wird die gute Tradition, nur Jene zu einer ärztlichen Tätigkeit zuzulassen, die bereit sind ein feierliches und verbindliches Gelöbnis abzulegen nicht mehr gepflegt. Daher war es mir besonders wichtig, mich den Idealen dieses Schwurs zu verpflichten, indem ich es zu einem Teil meines Leitbildes mache.
Diese beiden Texte und mein Versprechen, mich mit aller Kraft entsprechend den hier zum Ausdruck kommenden Grundgedanken zu verhalten, sind die „Zutaten“ für jenes Material, aus dem das Fundament meiner Kinder- und Jugendarztpraxis besteht: Ihr/Euer Vertrauen zu mir und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vertrauen ist die Grundlage eines jeden Einverständnisses und ganz sicher einer jeden guten medizinischen Behandlung. Vertrauen funktioniert allerdings nicht ohne Kenntnis des jeweils anderen und seiner Gedanken. Auch dies ist ein Grund dafür, warum ich dieses Leitbild an den Anfang meiner Arbeit in Übach-Palenberg stelle.
Nachdem dieses Fundament hoffentlich gegossen sein wird, benötigt meine Vision einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis nun tragende Wände. Als diese Wände betrachte ich die gesetzlichen Regelungen, die für Ärzte und nichtärztliche Mitarbeiter in einer Praxis gelten. Diese Regelungen kann ich an dieser Stelle leider nicht ausführlich erörtern, da es sehr viele dieser Regelungen gibt. Die Musterberufsordnung für Ärzte, das Strafgesetzbuch, die Gesetzgebung zum Schutz von Kindern, das Bürgerliche Gesetzbuch, die Sozialgesetze und die Gesetze zum Datenschutz sind nur einige dieser Regelungen. Auch die gesetzlichen Vorgaben für das wirtschaftliche Funktionieren einer Arztpraxis, die Gebührenordnungen und Leistungskataloge, die Klassifikationssysteme für Diagnosen und die Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften gehören dazu.
Das alleinige Befolgen von Gesetzen genügt jedoch nicht, um eine gute Praxis zu führen. Es braucht, auch im Kleinen, „Regeln der Kunst“. In den letzten Jahren hat sich auch in der Ärzteschaft mehr und mehr der Gedanke durchgesetzt, Behandlungen durch Leitlinien und Vorgehensempfehlungen zu vereinheitlichen. In regelmäßigen Abständen geben medizinische Fachgesellschaften, Zusammenschlüsse führender Experten zu einem bestimmten Thema, diese Leitlinien heraus, nachdem sie mühsam und in vielen Diskussionen von diesen entwickelt wurden. Die Medizin hat sich – auch hierdurch – in den letzten Jahren meiner Meinung nach verbessert. Viele unnötige oder sogar schädliche Empfehlungen hat man dadurch verlassen können, beispielsweise die Empfehlung, Babys auf dem Bauch schlafen zu lassen, die noch in den achtziger Jahren von Kinderärzten gegeben wurde.
Weil mir die Kinderrechte so sehr wichtig sind, werde ich das nach bestem Wissen und Gewissen nur machen, wenn es letztendlich langfristig dem Wohl Ihres Kindes dient, es keine andere Möglichkeit gibt und vor allem: Wenn Sie mutig „mit im Boot“ und einverstanden sind. Manchmal bedeutet das einen „kleinen Pieks“ und große Tränen. Es wird in meiner Praxis nichts getan, was nicht dem Wohl des Kindes dient, auch nicht, wenn Sie es wünschen. Wir riskieren weder Pieks noch Tränen für etwas, was medizinisch nicht sinnvoll ist. Meine „Fenster“ und meine „Türen“ sind auch meine Fähigkeit, selber zu denken, Fragen zu stellen, Flexibel auf Forderungen und Vorstellungen anderer reagieren zu können und mich doch an dem zu orientieren, was „Stand der Kunst“ ist. Dafür werde auch ich manchmal Mut brauchen. Ich möchte Sie einladen, mit mir stets über Möglichkeiten und Entscheidungen im Gespräch zu bleiben, Fragen zu stellen und diese gemeinsam zu beantworten, wann immer es dafür den Raum und die Möglichkeit gibt. Zu „Fenster und Türen“ gehört aber noch viel mehr als nur das. Auch Offenheit, Freundlichkeit, Humor und gegenseitiges Verständnis sind notwendig, um Stillstand und Unbeweglichkeit zu verhindern.
Ein gutes Dach benötigt meine Vision von einer guten Kinder- und Jugendarztpraxis auch. Dieses Dach schützt Sie, ihr Kind, meine Mitarbeiterinnen, deren Familien, mich und meine Familie davor, dass die Praxis wirtschaftlich „im Regen steht“ und buchstäblich „baden geht“, also davor, dass Sie und Ihr Kind sich einen neuen Kinderarzt suchen müssen und meine Mitarbeiterinnen und ich den Arbeitsplatz verlieren. Obwohl das Fundament dieses „Hauses“ nicht aus dem Gedanken bestehen mag, wirtschaftlichen Gewinn zu machen, muss eine Praxis letztlich doch ein wenig geführt werden wie jeder andere Betrieb auch. Vielleicht finden Sie diesen Gedanken befremdlich; auch, weil in der Öffentlichkeit immer noch die Vorstellung verbreitet wird, ein Arzt müsse sich über derlei Dinge keine Gedanken machen. Ich möchte Sie jedoch bitten, diese allzu unrealistische Sichtweise mit gesundem Menschenverstand zu hinterfragen.
In allen Bereichen, in denen letztlich der Staat eine Finanzierung sicherstellt, wird das Geld immer knapper. Beispiele hierfür finden sich viele: Vielleicht fällt es Ihnen an der Schule Ihres Kindes auf, an der Klassengröße, dem Zustand des Gebäudes oder an der Häufigkeit von Vertretungsunterricht. Vielleicht wird es Ihnen bewusst, wenn Sie hören, dass Theater oder Museen Mitarbeiter entlassen oder den Betrieb einstellen müssen, weil sie nicht mehr wirtschaftlich sind, oder eben, wenn Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen aus demselben Grund schließen müssen. Diese Entwicklung macht auch vor den Kinderarztpraxen nicht halt. Vergleicht man die europäischen Staaten untereinander, bemerkt man rasch, dass in Deutschland relativ viel für die Gesundheit unserer Kinder getan wird. In anderen Ländern gibt es die Möglichkeit, einen Kinderarzt in seiner Praxis in Anspruch zu nehmen, nicht. Dort werden Kinder entweder in Krankenhäusern behandelt oder sie können Ärzten vorgestellt werden, die keine staatlich geprüfte Ausbildung in der Behandlung von Kindern absolvieren mussten. Leider können wir angesichts des zunehmenden Spardiktates der öffentlichen Hand nicht sicher sein, wie lange es diese Besonderheit noch geben wird. Fest steht jedoch, dass die Gebührenordnungen und Leistungskataloge der Krankenkassen bereits jetzt wenig finanziellen Spielraum lassen.
Als niedergelassener Arzt sollte ich also auch ein guter Manager sein; ich habe Gebührenordnungen einzuhalten und muss diese klug und sinnvoll umsetzten. Ich sollte Investitionen tätigen und Personal führen, damit moderne Geräte und gute und zufriedene Mitarbeiterinnen die medizinische Behandlung verbessern. Im Sozialgesetz steht jedoch, dass die Leistungen eines Arztes „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen“. Leistungen, die dem nicht entsprechen, „…können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen“ (§12, SGB V). In diesem Zwiespalt – möglichst moderne Medizin bereitstellen zu wollen, und nur anbieten zu können was „ausreichend und im Rahmen des Notwendigen“ liegt, muss ich arbeiten.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verändern seit einigen Jahren ihre Leistungsspektren, um sich voneinander zu unterscheiden. So werben sie z.B. mit sogenannten „Selektivverträgen“ um Versicherte. Besonders in Bezug auf sogenannte „Präventionsleistungen“ also Maßnahmen, die nicht zur Therapie einer bestimmten Erkrankung dienen, sondern Problemen vorbeugen oder diese früh erkennen sollen, können Versicherte mancher Krankenkassen nun Leistungen erhalten, die vorher nicht erstattet wurden. Die meisten Krankenkassen bieten mittlerweile zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9, J1) nun mit den U10-, U11- und J2- Untersuchungen zusätzliche Präventionsleisungen an. Manche Krankenkassen möchten ihren Versicherten den Komfort bieten, ein Sehscreening nicht mehr unbedingt beim Augenarzt machen lassen zu müssen, so dass Kinderärzte, die mit bestimmten Geräten zum Sehscreening ausgerüstet sind, diese Leistung abrechnen können. In diesem Rahmen kann ich mein Leistungsspektrum für gesetzlich Krankenversicherte schrittweise erweitern. Wenn Sie an diesen zusätzlichen kostenlosen Leistungen Ihrer Krankenkasse interessiert sind, sprechen Sie uns gerne an, ebenfalls, wenn Sie bereits bei Fr. Dr. Janiak-Baluch an Selektivverträgen teilgenommen haben und weiterhin daran interessiert sind. Ich möchte auch Versicherten, die diese Leistung wünschen, obwohl ihre Kasse sie nicht erstattet, diese Untersuchungen ermöglichen. Allerdings muss ich diese dann, wie bei Privatversicherten, als individuelle Gesundheitsleistung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte, direkt in Rechnung stellen.
Es ist nicht Teil meiner Aufgabe als Arzt, den Leistungsumfang Ihrer Krankenkasse oder die Details Ihres Versichertenvertrages zu kennen, sofern Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Bitte klären Sie im Vorfeld von Untersuchungen und Maßnahmen, die auf Ihren Wunsch oder als besondere Leistung erbracht werden, ohne dass es um eine gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge eine empfohlene Regelimpfung oder die medizinisch notwendige Behandlung einer Krankheit handelt, ob Ihre Krankenkasse Ihnen die Kosten erstattet.
Die Vertragspflicht des gesetzlich Krankenversicherten besteht darin, frühzeitig für einen wirksamen Versicherungsschutz zu sorgen (Neugeborene) und bei jedem Arztbesuch die Krankenversichertenkarte mitzubringen. Für Jugendliche über 12 Jahren und bei besonderen Medikamenten fallen in der Regel zudem in der Apotheke Rezeptgebühren an. Als Arzt und Patient gehen wir ein Vertrauensverhältnis ein. Als Dienstleister und Kunde gehen wir einen Vertrag ein. Diesen zweiten Punkt würde ich zwar am liebsten so nicht sehen müssen, leider werde ich jedoch von den äußeren Umständen, die ich umrissen habe, dazu gezwungen. Ich muss dafür Sorge tragen dass ich den Praxisbetrieb fortlaufend aufrecht erhalten kann. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, bei Leistungserbringung, d.h. bei Vorstellung in der Sprechstunde, einen Versicherungsnachweis vorzulegen, muss ich Ihnen diese Leistung ebenfalls, wie bei einem privat Krankenversicherten, persönlich in Rechnung stellen. Durch die Vorlage der Versicherungskarte innerhalb einer bestimmten Frist kann jedoch ggf. die Fälligkeit dieser Rechnung umgangen werden.
Einige medizinische Leistungen sind sinnvoll, obwohl sie vielleicht nicht unbedingt dringend notwendig sind. Andere Leistungen werden vielleicht von Ihnen oder ihrem Kind gewünscht, obwohl sie nicht dazu dienen, gesund zu werden oder vor drohender Krankheit zu schützen. Wiederum andere Behandlungen sind sinnvoll und eigentlich notwendig, erfüllen aber bestimmte formale und organisatorische Bestimmungen der Versicherungen nicht. Diese Behandlungen können zwar nicht immer von der Krankenkasse erstattet werden, aber als Selbstzahler-Leistungen kann ich Ihnen diese jedoch trotzdem anbieten. Ich möchte diese Leistungen auch anbieten, weil sie mir teilweise ermöglichen „am Puls der Zeit“ zu bleiben, obwohl das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen dieses zum Teil erheblich erschwert. Solche „Individuellen Gesundheits-Leistungen“ („IgEL“) kennen Sie bereits von anderen Fachärzten, z.B. Gynäkologen oder Hausärzten. Auch ich als Kinderarzt werde, weil ich nicht nur ein guter Arzt sondern auch ein guter Chef für meine Mitarbeiterinnen sein möchte, solche Leistungen in Zukunft anbieten. Das bedeutet nicht, dass dadurch die Behandlung Ihres Kindes auch nur im Entferntesten schlechter wird, wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen möchten.