Zusätzliche Vorsorgeleistungen

Am wichtigsten:

Wünschen Sie eine Vorsorgeuntersuchung, die im gesetzlichen Katalog nicht vorgeschrieben ist? Ihr Kind ist ansonsten gesund und zeigt keine Auffälligkeiten, Sie möchten dennoch sicher gehen, dass alles okay ist? Das kann unter Umständen sinnvoll sein. Die U9 findet mit 5-6 Jahren statt, die nächste gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung, als J1, mit 12-14 Jahren. Dazwischen liegt viel Zeit. 

Dann gibt es ggf. die Möglichkeit, diese Vorsorgeuntersuchung über Selektivverträge mit der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Sprechen Sie uns an. 

Falls diese Möglichkeit für Sie nicht besteht, bieten wir Ihnen gerne zusätzliche Vorsorgetermine an, z.B. mit 9 Monaten (gem. schweizer Vorsorgemodell), 18 Monaten (gem. schweizer Vorsorgemodell), 7-8 Jahren (U10) 9-10 Jahren (U11) oder 16-17 Jahren (J2).