Automatisiertes Amblyopiescreening

Wie gut kann Ihr Kind sehen? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen haben das Recht auf eine Untersuchung des Auges zu den Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchung beinhaltet die Spiegelung des Auges. Diese Untersuchung ist sehr zuverlässig und bewährt, es gibt sie schon seit über hundert Jahren. Dennoch hat diese Untersuchung auch Schwächen: Sie ist stark von der Ruhe und Kooperation des Kindes abhängig, sie kann nicht alle möglicherweise wichtigen Fragen beantworten und sie kann das Kind stressen. Wirklich dringende Fragen – z.B. nach einer Trübung der Linse oder der Hornhaut, einer Struktur im Auge „die da nicht hingehört“ oder nach einem manifesten höhergradigen Schielen beantwortet diese Untersuchung zuverlässig. Stärkere Fehlsichtigkeiten (Kurz- und Weitsichtigkeiten) kann die Untersuchung jedoch nur begrenzt erkennen. Natürlich werden Sie bei Auffälligkeiten der Augenspiegelung von uns an den Augenarzt zur weiteren Untersuchung überwiesen. Eine gute Diagnostik für die Augen Ihres Kindes soll schließlich in Deutschland nichts kosten. Vielleicht möchten Sie aber auch eine weitere Screeningmaßnahme in unserer Praxis durchführen? Das kann möglicherweise sinnvoll sein, es kann Ihnen vielleicht den Weg zum Augenarzt ersparen, die Untersuchung ist deutlich kürzer und weniger strapaziös als die erneute  Augenspiegelung und sie bekommen sofort ein Ergebnis. Derzeit stehen uns die technischen Möglichkeiten noch nicht zur Verfügung. Bald werden wir dieses Screening aber auch in unserer Praxis anbieten können. 

Für manche Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Sehscreening kostenlos, wenn Sie an sogenannten „Selektivverträgen“ teilnehmen. Sprechen Sie uns an. 

Bei jenen gesetzlich Krankenversicherten, die diese Möglichkeit nicht haben können wir das Screening nach der GoÄ-Ziffer A1259 (1,42 facher Satz) mit 20€ in Rechnung stellen, sobald die technischen Möglichkeiten vorliegen.