Vor dem Arztbesuch

Am wichtigsten

Wir möchten Ihnen die Behandlung in unserer Praxis möglichst unkompliziert und angenehm gestalten. Schließlich ist ein Arztbesuch an sich schon manchmal mit Ängsten und Sorgen verbunden. Bitte helfen Sie uns dabei, Missverständnisse und längere Erklärungen am Anmeldungstresen zu vermeiden, indem Sie die folgenden Hinweise beachten. Vielen Dank, Ihr Praxisteam.

Bitte bringen Sie zu jedem Besuch in unserer Praxis eine Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Die Versichertenkarte ist wie die EC-Karte, die Sie vielleicht beim Bezahlen an der Supermarktkasse verwenden. Ohne diese Karte können wir die für Sie / Ihr Kind erbrachten Leistungen nicht abrechnen.

Sollten Sie ein Neugeborenes zur U2 oder U3 vorstellen, melden Sie Ihr Kind bitte vorher bei der Krankenversicherung an und lassen Sie sich eine Versicherungsbescheinigung ausstellen.

Sollte Ihre Versichertenkarte verloren gegangen sein, kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung und beantragen Sie eine neue Karte. Lassen Sie sich für die Zwischenzeit von Ihrer Versicherung eine Versicherungsbescheinigung ausstellen.

Sollte unmittelbar vor der Behandlung keine Versicherungskarte / kein Versicherungsnachweis vorliegen, können wir die Untersuchung auch nicht so einfach wieder absagen, da wir ja „auf die Schnelle“ keine anderen Patienten einbestellen können. In diesem Fall müssen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag für Selbstzahler-Leistungen abschließen. Das bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Versichertenkarte so schnell wie möglich nachzureichen und wir dann ganz normal mit Ihrer Versicherung abrechnen können. Sollten Sie die Versichertenkarte nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen (i.d.R. Ende des aktuellen Quartals) werden Ihnen die Kosten für die Untersuchung persönlich in Rechnung gestellt.

Sollten Sie – derzeit noch im Rahmen einer Selbstzahler-Leistung oder als Leistung der privaten Krankenversicherung – eine Psychotherapie bei Herrn Minkenberg beginnen wollen und zum Ersttermin eingeladen worden sein, sagen Sie den Termin unbedingt mindestens 24 Stunden vorher ab, falls Sie diesen nicht wahrnehmen können. Sollten Sie es nicht schaffen, den Termin innerhalb dieser Frist von 24 Stunden abzusagen, werden wir Ihnen diesen im Rahmen eines sogenannten „Ausfallhonorars“ in Rechnung stellen. Das Ausfallhonorar wird entsprechend dem Regelsatz der Gebührenordnung für Ärzte ausfallen. Diese Vorgehensweise ist unter Psychotherapeuten allgemein üblich. Psychotherapietermine zur Verfügung zu stellen, ist sehr aufwändig. Ein kurzfristiger Ausfall dieser Termine ist für uns sehr kostenintensiv.

Herzlichen Glückwunsch und herzlich Willkommen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch mit Ihrem Neugeborenen in unserer Praxis. Um das erste Kennenlernen möglichst angenehm und unkompliziert zu gestalten, denken Sie bitte an folgende Dinge:

  • Bitte melden Sie Ihr Kind möglichst frühzeitig nach der Geburt bei einer Krankenkasse an. Nachdem Ihr Kind dort angemeldet wurde, lassen Sie sich bitte von der Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung ausstellen, die Sie zum Termin bei uns mitbringen.
  • Bitte bringen Sie zu allen Terminen in unserer Praxis das gelbe Untersuchungsheft („U-Heft“) mit. Besonders wichtig ist das bei der ersten Vorstellung, weil das U-Heft wichtige Informationen über Schwangerschaft und Geburt enthält, die wir für unsere Vorsorgeuntersuchung benötigen. Sollte es bereits Arztbriefe aus der Frauenklinik oder der Kinderklinik geben, denken Sie bitte daran, auch diese mitzubringen.
  • Bitte bringen Sie zu den ersten Untersuchungen auch Ihren Mutterpass bzw. den Mutterpass Ihrer Frau mit. Auch dieser enthält wichtige Informationen, die möglicherweise nicht im U-Heft stehen.
  • Bitte denken Sie auch an Ihren Personalausweis. Sollten Sie Pflegemutter/-vater oder Adoptivmutter /-vater sein, denken Sie bitte zusätzlich an die Bestallungsurkunde bzw. einen Adoptionsnachweis.
  • Damit sich Ihr Baby bei uns möglichst wohl fühlt, wäre es schön, wenn Sie ein Handtuch und eine Decke von zu Hause mitbringen würden. Neugeborene reagieren stark auf Gerüche und lieben alles Vertraute.

Sollten Sie einen besonderen Versicherungstarif der PKV haben, informieren Sie uns bitte unbedingt vor Beginn der Behandlung darüber. Der Basistarif wird dann natürlich grundsätzlich berücksichtigt. Ob wir sonstige Bedingungen besonderer Versicherungstarife, z.B. den Ausschluss bestimmter Gebührensätze, bei unserer Rechnungsstellung berücksichtigen können, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sind wir nicht zur Berücksichtigung solcher Bedingungen verpflichtet.

Unsere medizinischen Angestellten sind darauf geschult, ihren Arzttermin so zu planen, dass er Ihrem Anliegen entspricht. Bitte sagen Sie uns daher, wenn möglich, bereits vorher, welche Themen Ihnen am Herzen liegen. So können wir entsprechend mehr Zeit für Sie einplanen. Das tun wir besonders dann, wenn Sie zum Beispiel ein kompliziertes, langjähriges Problem o.ä. erörtern möchten. Wir wollen selbstverständlich Ihnen und Ihrem Anliegen gerecht werden, uns die nötige Zeit nehmen und Ihnen auch die Zeit geben, das zu besprechen, was Ihnen am Herzen liegt.

Bitte informieren Sie uns vorab, wenn nicht sorgeberechtigte Erwachsene Ihr Kind vorstellen oder abholen. Bitte statten Sie diese Personen mit einer formlosen schriftlichen Vollmacht aus. Hier reichen: Ihr Name, der Name und das Geburtsdatum des Kindes, der Name der bevollmächtigten Person, das Datum und Ihre Unterschrift.

Bitte informieren Sie uns telefonisch vorab, wenn Sie möchten, dass auch Geschwisterkinder untersucht und behandelt werden. Da die Untersuchung hierdurch regelhaft länger dauert, müssen wir das entsprechend einplanen.

Bitte informieren Sie uns vorab, wenn sie mit mehreren Begleitpersonen unsere Praxis aufsuchen möchten. Dies ist, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, aktuell nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.